Die Beratungslehrerin

Die Beratungslehrerin stellt sich vor

Seit 1989 bin ich an der Grundschule Nordholz als Lehrerin tätig und nehme seit 1992 neben meiner Arbeit als Klassenlehrerin und in anderen Bereichen  die Aufgaben einer Beratungslehrerin wahr. Im Team der Eingangsstufe wirke ich seit fünf Jahren mit und leite seit August 2004 eine der Eingangsstufen.

 

Sicherlich kennen Sie das auch

Es gibt ein Problem im Umgang mit Ihrem Kind, z. B. schulische Entwicklungen, die Sie beunruhigen, Leistungsschwierigkeiten, Streit mit Mitschülern, diverse Konflikte, Schulunlust oder Ähnliches. Dann ist es wichtig, mit jemandem sprechen zu können.

Sicherlich wird die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer neben der Schulleitung  der wichtigste Ansprechpartner für Ihr Kind und Sie sein. Denn jeder Lehrer ist Berater. Aber unabhängig davon kann ich in der Funktion der Beratungslehrerin (BL) ebenfalls Gespräche anbieten.

Folgende Unterschiede gibt es:

  • BL hat  zweijährige Weiterbildung mit abschließender Prüfung durchlaufen
  • BL stehen mehrere Beratungsstunden zur Verfügung.
  • BL ist nicht immer unmittelbar an Konflikten beteiligt (größere Distanz)
  • BL  wird erst aktiv, wenn ein Anliegen an sie heran getragen wird.

Ansprechpartnerin bin ich aber nicht nur für Eltern, sondern natürlich auch für die Schüler und Schülerinnen sowie die Lehrkräfte unserer Schule.

Die Aufgabengebiete sind folgendermaßen umrissen:

Einzelfallhilfe

Beratung von Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften z.B. bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule

Beratung von Eltern und Lehrern

Beobachtungen im Unterricht auf Wunsch einer Lehrkraft, individuelle Beratungsgespräche mit Eltern oder Lehrkräften oder auch gemeinsame Gespräche mit beiden, Teilnahme an Klassen- oder Helferkonferenzen, Information über und Vermittlung zu anderen Beratungseinrichtungen (Schulpsychologe, Familien- und Erziehungsberatung, Ergotherapie, Logopädie Sozialpädagogische Familienhilfe, etc.)

Mitwirkung bei pädagogischen Projekten der Schule

Mitarbeit bei der Erstellung unseres Förderkonzepts, das wir kontinuierlich weiterentwickeln, Durchführung einfacher Testverfahren (z.B. Beginn der 1. Klasse zur Erkennung evtl. Wahrnehmungsstörungen), die Leitung des Kleinen Schulkindergartens („Kleine Schule“) im Schj. 2003/2004, Feststellung der Sprachkenntnisse der Kindergartenkinder, Durchführung der Sprachförder-maßnahmen für künftige Erstklässler von 2004 bis 2007,  Kooperation mit den örtlichen Kindergärten, Durchführung des Sozialtrainings nach Petermann,  Mitarbeit bei der Ausbildung von Schülergruppen zu Streitschlichtern

Im Mittelpunkt der Beratung steht das Gespräch. Dabei gilt das genaue Anliegen zu ermitteln und darauf zu achten, dass die Probleme, ihre Vorgeschichte und die bisherigen Lösungsversuche genau beschrieben werden. Ziel kann dann nicht die Präsentation eines fertigen „Patentrezeptes“ sein, sondern die gemeinsame  Erarbeitung  von Lösungswegen.  Dabei soll das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ gelten.

Wichtige Grundsätze der Beratung:

  • Beratung ist freiwillig. Sie ist ein Angebot, das Schüler, Eltern und Lehrer wahrnehmen können, wenn sie es wünschen. Jedem steht es aber auch offen, Beratung abzulehnen bzw. abzubrechen. Sinnvolle Beratung ist nur bei überzeugter Mitarbeit der Ratsuchenden wirklich möglich.
  • Beratung obliegt der Schweigepflicht der BL, außer sie wird durch den Ratsuchenden ausdrücklich davon entbunden.

Sprechzeiten (zzt.)

  • Dienstag  10.40 – 11.20 Uhr
  • und selbstverständlich nach Vereinbarung

Kontaktaufnahme  /  Terminabsprache

  • an jedem Schultag über das Sekretariat der Schule (04741/603930)

Ulrike-Hussing-Roux, BL