Laut einer Studie wünschen sich 73% der Eltern gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse bei ihren Kindern.
Aber:
Zwischen 5 und 10% aller Schulanfänger fällt es besonders schwer, das Lesen und/oder Schreiben zu erlernen sowie sich sprachlich angemessen zu äußern.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Richtungen erschien es uns notwendig, im Rahmen unserer “Bausteine” einen Themenabend zum Thema Legasthenie – Lese-Rechtschreib-Schwäche” durchzuführen. Der für den Landkreis zuständige Schulpsychologe Herr Adam sowie Frau Hertz-Eichenrode, eine Sonderschullehrkraft
mit besonderer Ausbildung im LRS-Bereich, erklärten sich bereit, am 17. 5. 2000
als Referenten für uns tätig zu werden. An der Besucherzahl ließ sich erkennen, wie wichtig dieses Thema nicht nur für die Lehrer sondern auch für zahlreiche Eltern ist.
In ihrem interessanten Vortrag wechselten sich theoretische Gesichtspunkte mit praktischen Beispielen ab, so dass die zwei Referenten einen guten Überblick über Verdachtsmomemte, Beschreibung, (schulrechtliche) Fördermöglichkeiten sowie gesellschaftliche Auswirkungen der LRS boten.
Auf wichtige Aspekte möchten wir Sie an dieser Stelle kurz hinweisen:
Im Allgemeinen ist Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche) die Bezeichnung für Schwächen beim Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechtschreiben bei allgemeiner durchschnittlicher oder auch überdurchschnittlicher Intelligenz. LRS kann somit einhergehen mit guten Leistungen in anderen Bereichen. Sie entsteht nicht durch “Faulheit”, fehlende Übung oder Trotz.
Häufig wird erst in der Schule diese Schwäche bemerkt; es gibt allerdings verschiedene Anzeichen, die schon vor Schuleintritt auf eine mögliche Lese-Rechtschreib-Schwäche hindeuten können: Eine verspätete bzw. gestörte Sprachentwicklung, motorische Probleme (z. B. während der Krabbelphase der Kinder, Kinder malen oder puzzeln ungern), Umstellung der Händigkeit oder Probleme der visuellen / akustischen Wahrnehmung.
In der Schule werden weitere Schwächen deutlich, die auf eine LRS hinweisen können, z. B. beim Schreiben
An unserer Schule wird zur Zeit eine weitgehende Zusammenstellung mit möglichen Anzeichen erstellt, die wir Ihnen nach einem Gespräch gerne zur Verfügung stellen.
Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche haben nach dem “Legasthenie-Erlass Niedersachsen” vom 26.6.1979 den Anspruch auf besondere Förderung:
In den Klassen 1 und 2:
In den Klassen 3 und 4 gelten grundlegend dieselben Maßnahmen wie in der Eingangsstufe:
Auch in den weiterführenden Schulen gibt es Fördermöglichkeiten, die jedoch mit der jeweiligen Schule abgesprochen werden müssen.
Wichtig ist es zudem, die Kinder ernst zu nehmen, sie im Unterricht zu entlasten (z. B. durch die stärkere Bewertung ihrer mündlichen Leistungen), die Schwäche gemeinsam mit ihnen zu thematisieren und nicht zu verstecken. Denn nur Kinder, die in der Lage sind, sich ihrer Schwäche zu stellen, können Förderung annehmen.
Trotz dieser zahlreichen Fördermöglichkeiten kann die Schule häufig nicht alle Probleme auffangen und positiv gestalten. Oft benötigen Kinder, Eltern und Lehrer zusätzliche außenstehende Hilfe von Psychologen und Therapeuten. Und auch mit dieser professionellen Hilfe ist es für alle Beteiligten ein schwieriger, oft langwieriger Prozess, nach dem fast niemand sagen kann “Ich kann richtig richtig schreiben!”
Zudem ist es möglich im Internet unter der Adresse: http://www.legasthenie.net/ weitere Informationen zu finden.
Hu, Oh