“Wir kommen erst 3 Tage später aus dem Urlaub zurück...”
Wir beobachten immer häufiger, dass Familien die Ferien verlängern möchten. Das ist verständlich. Das möchten alle gerne.
Es ist sehr verlockend, 3 Tage vorher loszufliegen, oder 2 Tage später wiederzukommen. Dann nämlich bekommt man noch Platz, zudem sind die Preise z.T. erheblich günstiger. Aber genau wie es für uns Lehrer in der Schule eine Dienstpflicht gibt, gibt es für die Kinder eine Schulpflicht. Und Sie als Eltern
müssen dafür sorgen, dass Ihr Kind diese Pflicht erfüllt.
Sicher es gibt Ausnahmen: für Arztbesuche, Familienfeiern usw. kann die Schule auf Antrag Unterrichtsbefreiung gewähren. Zuständig ist der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin.
Anders ist es an den Tagen vor- und nach den Ferien. Die Schule darf nur dann ausnahmsweise Unterrichtsbefreiung gewähren, wenn “deren Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde”.
So steht es im Gesetz. Sie verstehen sicher, dass günstige Urlaubstarife keinen ausreichenden Grund darstellen.
“Und wenn ich mein Kind einfach krank melde?”
Dann verlagern Sie das Problem auf die Schultern Ihrer Kinder. Denn die dürfen ja nicht vom Urlaub erzählen, keine Postkarten schicken usw. Zudem lernt das Kind, dass manche Lügen von den Eltern erlaubt sind. Wollen Sie Ihr Kind damit belasten?
Wenn es also einen wichtigen Grund gibt, Ihr Kind für einen oder wenige Tage nicht zur Schule zu schicken, stellen Sie bitte rechtzeitig einen begründeten schriftlichen Antrag an die Schule. Wir werden ihn dann prüfen und Ihnen eine schriftliche Antwort zukommen lassen.
Sm