Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist seit der Novellierung im Jahr 1994 im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) verankert.
§4: „Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§14, Abs. 2, Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben.“
Die Erfüllung der integrativen Erziehung und Unterrichtung ist allerdings an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden. So muss einerseits dem individuellen Förderbedarf entsprochen werden, andererseits müssen die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Auf dieser gesetzlichen Grundlage wurde vom Niedersächsischen Kultusministerium 1996 die Rahmenplanung für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Lernen unter einem Dach“ veröffentlicht. Hierin heißt es:
„Die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Rahmen von Regionalen Integrationskonzepten (RIK) geplant und abgesichert. In Regionalen Integrationskonzepten wird ausgewiesen, wie und in welcher Form Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedenen Schwerpunkten in einer Region (Einzugsbereich einer Sonderschule, einer Gemeinde oder eines Landkreises oder Teilen davon) in Umsetzung des §4 des NSchG im gemeinsamen Unterricht und in Sonderschulen gefördert werden können. Die Sonderschule als Förderzentrum erhält dadurch eine besondere Aufgabe.“
Auf dieser Grundlage entsteht das Regionale Integrationskonzept für Nordholz.
Das Einzugsgebiet der zuständigen Förderschule Dorum umfasst die Samtgemeinde Land Wursten mit den Gemeinden Nordholz, Dorum, Wremen und Midlum sowie die Gemeinde Neuenwalde.
Die Grundschule Nordholz ist eine Volle Halbtagsschule. Sie liegt in einer ländlichen, strukturschwachen Region. Der Ort Nordholz ist ein großer Bundeswehrstandort. Er ist geprägt durch eine hohe Arbeitslosenquote, da sich hier kaum Industrie angesiedelt hat. Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund ist sehr gering. Weiterführende Schulen gibt es in Dorum (HS, RS) und in Cuxhaven oder Bremerhaven (Gym). Die Grundschule Nordholz hat eine Eingangsstufe (jahrgangsübergreifender Unterricht im 1. und 2. Schuljahr) mit sieben Klassen. Hinzu kommen drei dritte Klassen (Themenklassen Bewegung mit den einzelnen Schwerpunkten Praktisches Lernen, Sport und musisch-ästhetische Bildung) und vier vierte Klassen, davon eine Themenklasse mit dem Schwerpunkt Theater.
Die Schülerzahl der Grundschule Nordholz betrug zum 01.08.2008 309 Schülerinnen und Schüler. Sie werden zurzeit von 21 Lehrkräften und drei Anwärterinnen unterrichtet.
Zuständige Förderschule für die Grundschule Nordholz ist die Förderschule für Lernhilfe in Dorum. Eine Kooperation zwischen der Förderschule und der Grundschule wie im Schulgesetz vorgesehen, findet effektiv seit vielen Jahren nicht statt.
Sowohl die Förderschule Dorum als auch zwei Schulen aus dem Einzugsgebiet der Förderschule sind nicht bereit, ein Regionales Integrationskonzept zu entwickeln und zu beantragen.
Die individuelle Förderung der Schüler stellt seit langem einen Schwerpunkt unserer schulischen Arbeit dar. Beginnend mit unserem ausgearbeiteten Förderkonzept, der sich daran anschließenden Einführung des jahrgangsübergreifenden Lernens in den Klasse 1 und 2 über die Einführung von Profilklassen in den Stufen 3 und 4, stellt die inklusive Förderung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf an unserer Schule eine logische Konsequenz unserer bisherigen Arbeit dar.
Die räumliche Situation erweist sich für eine inklusive Beschulung als günstig.
Beim Schulneubau in den Jahren 1998 - 2000 wurde darauf geachtet, dass für die meisten Klassen ein ebenerdiger Klassenraum zu Verfügung steht. Zusätzlich ermöglichen an die Klassenräume angegliederte Gruppenräume ein individuelles Arbeiten mit und von den Kindern. Außerdem stehen uns ein Werk- und ein Kunstraum sowie ein Sprachförderraum zur Verfügung.
Materielle Voraussetzungen
Unsere Schule befasst sich seit langer Zeit mit der individuellen Förderung der Kinder unserer Schule. Daher besitzen wir bereits qualifizierte Medien und Materialien, die eine gezielte Förderung ermöglichen und hier in einer chronologischen Reihenfolge aufgeführt werden sollen:
Trotz vorhandener Materialien ist es nicht auszuschließen, dass auf Initiative einer ausgebildeten Förderschullehrkraft spezielle sonderpädagogische Diagnose- oder Fördermaterialien angeschafft werden müssen. Die Mittel hierfür können aus dem uns bisher zur Verfügung stehenden Budget finanziert werden.
Die Rahmenplanung des niedersächsischen Kultusministeriums für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bezieht sich auf Kinder mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten:
Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in einem oder mehreren der drei Bereiche sollen im Rahmen den Grundversorgung im regionalen Integrationskonzept in der für sie zuständigen Grundschule unterrichtet werden.
Die sonderpädagogische Grundversorgung bezieht sich auf die Primarstufe. Sie wird in der Sekundarstufe nicht weitergeführt. Deshalb kann es notwendig sein, spätestens in der 4. Klasse das Verfahren zur Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs durchzuführen. Das Verfahren kann schon zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt werden, wenn es notwendig wird, dass das Kind zieldifferent unterrichtet und beurteilt werden muss. Deshalb kann von dem 15.02. als Meldetermin abgewichen werden. Prävention muss dem zieldifferenten Unterricht vorangehen.
Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf sollen ab der 5. Klasse in Kooperation mit der Hauptschule Dorum in Integrationsklassen weiterhin integrativ und wohnortnah beschult werden.
Wird bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich des Lernens festgestellt, erfolgt ein zieldifferenter Unterricht. Dementsprechende werden auch individuelle Bewertungsmaßstäbe zur Leistungsbewertung zugrunde gelegt. Es besteht aber die Möglichkeit, dieses Kind in einem oder mehreren Fächern zielgleich zu bewerten, wenn die entsprechenden Kompetenzen des Kerncurriculums der Grundschule erreicht werden.
Seit 1986 können Kinder und Jungendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen und geistige Entwicklung Integrationsklassen in allen anderen allgemein bildenden Schule besuchen. Dort werden sie zieldifferent nach den curricularen Vorgaben für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen
oder Geistige Entwicklung unterrichtet. Somit können an unserer Schule zusätzlich Integrationsklassen für Kinder mit geistiger Behinderung eingerichtet werden. In einem solchen Fall wird die Lehrkraft der allgemein bildenden Schule mit bis zu fünf Wochenstunden pro Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf durch eine Förderschullehrkraft unterstützt.
Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in anderen Schwerpunkten als Lernen und geistige Entwicklung, die aufgrund ihrer individuellen kognitiven Voraussetzungen nach den Richtlinien der anderen allgemein bildenden Schule unterrichtet werden, können zielgleich integriert werden. Für Schülerinnen und Schüler mit einem solchen Förderbedarf werden nach Möglichkeit Mobile Dienste zur Verfügung gestellt. Förderschullehrkräfte mit der entsprechenden Qualifikation suchen die Kinder und Jugendlichen in ihren jeweiligen Schulen auf. Diese Lehrkräfte arbeiten zugleich präventiv und beraten Lehrkräfte und Schulträger.
Ausgehend von einer Stundezuweisung von zwei Stunden pro Klasse können bei uns aufgrund der großen Anzahl der Klassen (z. Zt.14) eine Förderschullehrkraft als feste Kollegin und Ansprechpartnerin mit 26 Stunden sowie eine zusätzliche Kraft mit zwei Stunden pro Woche eingesetzt werden. Der Einsatz einer festen Förderschullehrkraft bietet für die konzeptionelle und pädagogische Arbeit folgende Vorteile:
Die Förderschullehrkraft sollte an unserer Schule primär als Lernentwicklungsberater(-in) tätig sein. Eine Co – Klassenlehrerschaft oder der Einsatz als Fachlehrerin wollen wir vermeiden. Vielmehr wünschen wir im Sinne unseres Eingangsstufenkonzeptes die Verwendung als Doppelbesetzung, da sie dem Gedanken der Inklusion entspricht. Es kann in Einzelfällen aber auch eine Einzelförderung oder eine Förderung in Kleingruppen temporär nötig sein. Die Förderung soll darauf ausgerichtet sein, den Lernweg der Kinder so zu begleiten, dass Rückstände im Lernen, in der Sprache oder im sozial-emotionalen Verhalten ausgeglichen bzw. minimiert werden. Wurde bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, findet eine zieldifferente, an den Kerncurricula der Förderschule orientierte Unterstützung statt. Ziel jeder Förderung ist es aber auch dann, die Kinder zu befähigen, am Unterricht der Regel-Grundschule erfolgreich teilzunehmen.
Im Rahmen der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung ist es ebenfalls eine sinnvolle Aufgabe der Förderschullehrkraft, Lernstände festzustellen, um so die Zone der nächsten Entwicklung auszugestalten.
Dieses Konzept spiegelt unsere Vorstellung einer inklusiven Pädagogik in einer Schule für Alle wider. Nach Genehmigung des Konzeptes und der Einstellung einer Förderschullehrkraft muss eine detaillierte Abstimmung mit der Lehrkraft bzw. eine Weiterentwicklung des Konzepts erfolgen.
Wir stehen weiterhin einer Zusammenarbeit mit der Förderschule Dorum und den in ihrer Zuständigkeit liegenden Grundschulen offen gegenüber und streben eine Ausweitung zu einem Gesamt-RIK an.
Erarbeitet im Herbst 2008
Verabschiedet am 27.01.2009